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Aufenthalt in Rumänien für Studien

Aufenthalt in Rumänien für Studien

Zunächst müssen Sie sich bei der Universität für Schiffsingenieurwesen von Constanta einschreiben, um zum Studium zugelassen zu werden.
Der nächste Schritt ist die Erlangung eines langfristigen Aufenthaltsvisums von den diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen Rumäniens. (Siehe ihre Liste).

Langfristiges Aufenthaltsvisum

Sie können ein langfristiges Aufenthaltsvisum für Studien als Student, Masterand, Doktorand erhalten.
Das Visum wird auch Ausländern gewährt, die auf der Grundlage der internationalen Dokumente, an denen Rumänien Vertragspartei ist, zum Studium zugelassen sind.
Weitere Informationen zum Erhalt eines Visums und einer Aufenthaltsgenehmigung finden Sie unter https://www.mae.ro/en/node/2035

Um ein langfristiges Aufenthaltsvisum zu erhalten, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

Als Student, Masterand oder Doktorand:

  • Nachweis der Annahme zu den Studien des Ministeriums für nationale Bildung, aus denen hervorgeht, dass Sie an einer Vollzeitausbildung teilnehmen werden;
  • Nachweis über die Zahlung der Studiengebühr für mindestens ein Studienjahr;
  • Nachweis der Unterhaltsmittel in Höhe von mindestens dem monatlichen Mindestnettogehalt für den gesamten Visumzeitraum;
  • Strafregisterzeugnis oder ein anderes Dokument mit demselben rechtlichen Wert;
  • Krankenversicherung während der Gültigkeitsdauer des Visums;

Die Visumgebühr beträgt 120 Euro und wird in dem Staat, in dem Sie sich bewerben, gezahlt.

Neben dem internen Verfahren wird das langfristige Aufenthaltsvisum vom Nationalen Visumszentrum nur nach Erhaltung der Genehmigung der rumänischen Einwanderungsbehörde. Die rumänische Einwanderungsbehörde stellt diese Mitteilung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Anfrage aus.

Das langfristige Aufenthaltsvisum wird für eine Dauer von 90 Tagen mit einer oder mehreren Reisen erteilt.

Besonderheiten des Studienvisums
Ausländische Stipendiaten des rumänischen Staates sind nicht verpflichtet, die Unterhaltungsmittel oder die Zahlung der Studiengebühr nachzuweisen, und die rumänischen Stipendiaten sind nicht verpflichtet, die Unterhaltsmittel nachzuweisen.

Die Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise in Rumänien benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sie bestätigt Ihr Aufenthaltsrecht in Rumänien und Sie können sie von den Territorialformationen der rumänischen Einwanderungsbehörde in dem Bezirk, in dem Sie leben, erhalten. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, reichen Sie persönlich mindestens 30 Tage vor Ablauf der vom Visum genehmigten Aufenthaltserlaubnis (Ihr Foto wird auch genommen) eine Reihe von Dokumenten ein.

Für die Verlängerung des Aufenthaltsrechtes (das Erlangen der Aufenthaltserlaubnis) für Studien müssen Sie folgende Dokumenten einreichen:
Wenn Sie Student, Masterand oder ein Doktorand sind:

  • Anfrage
  • das Dokument des Grenzübergangs (Reisepass, Reisetitel usw.), im Original und in der Kopie;
  • Studiumsannahmeurkunde – nur die erste Verlängerung des Aufenthaltsrechts wird beantragt;
  • die von der Bildungsanstalt ausgestellte Bescheinigung;
  • Nachweis der Unterhaltsmittel in Höhe von mindestens dem monatlichen Mindestnettogehalt für den gesamten Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis;
  • Nachweis des legalen Besitzes des Wohnraums (Original und Kopie);
  • ärztliche Bescheinigung;
  • Gebühren.

Ausnahmesituationen für Ausländer, die in Rumänien studieren
Stipendiaten des rumänischen Staates sind von Konsulargebühren und Aufenthaltsgenehmigungen befreit und müssen ihre Existenzgrundlagen nicht nachweisen.
Rumänische Staatsbürger (sie haben einen Aszendenten, der rumänische Staatsbürgerschaft hatte oder hat) müssen nicht die Unterhaltungsmittel beweisen.
Ausländische Studierende, die das 26. Lebensjahr vollendet haben, benötigen eine Krankenversicherung für die Verlängerung des Aufenthaltsrechts gemäß Gesetz Nummer 95/2006 zur Gesundheitsreform.

Ausländern, die ihr Studium in der Anfangszeit nicht abgeschlossen haben, können eine weitere Verlängerung des Aufenthaltsrechts gewährt werden, um ihr Studium für höchstens ein Jahr zu beenden.

Fristen für die Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum der vorherigen Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Die Anfrage auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltsrechts wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Einreichung erledigt. In Fällen, in denen eine zusätzliche Überprüfung erforderlich ist, kann die Frist für die Beantwortung der Anfrage um bis zu 15 Tage verlängert werden.
Das zeitlich befristete Aufenthaltsrecht für Studien wird sukzessiv um ein Jahr verlängert. Die Aufenthaltserlaubnise für rumänische Staatsstipendien werden für einen Zeitraum gewährt, der der gesamten Studiendauer entspricht.
Das Aufenthaltsrecht kann bis zu 90 Tagen nach Abschluss des Studiums verlängert werden, um die schulische oder universitäre Situation abzuschließen und die Studienarbeiten zu genehmigen.

Änderung des Studienprofils
Sie können Ihr Studienprofil oder Ihre fachliche Spezialisierung ändern, wenn die Gesamtdauer für den ursprünglichen Studien nicht überschritten wird. Wenn die neue Option einen längeren Zeitraum erfordert, ist es erforderlich, ein neues Visum für einen längerfristigen Aufenthalt zu Studienzwecken zu erhalten.

Beschäftigung während des Studiums
Wenn Sie in Rumänien studieren und dafür eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie nur mit einem reduzierten Programm (4 Stunden pro Tag) arbeiten.
Dafür benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis.

Informieren Sie sich über die Bedingungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis.

Studenten aus der EU / studenti UE

Anerkennung von Studien für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Bürger und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie deren Familienangehörige, die in einem der oben genannten Länder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Zulassung zum postsekundären oder postgradualen Studium besitzen. Senden Sie Ihre Bewerbung an die Universität.

Zahlungsbeleg für die Bewertungsgebühr – 50 RON – Kopie.

Aus dem Ausland kann die Zahlung in Euro per Banküberweisung auf das untenstehende Konto erfolgen:

Begünstigter: Ministerium für Nationale Bildung
Steuernummer: 13729380
Bank: Rumänische Geschäftsbank – Banca Comerciala Romana – BCR, Sala Palatului Zweigstelle
IBAN: RO35RNCB0080005630300077
SWIFT-Code: RNCBROBU
BIC: RNCB

Die Gebühr wird nach dem offiziellen Zinssatz der rumänischen Nationalbank am Tag der Zahlung berechnet.

Beglaubigung von Studienunterlagen:

  • Diplome von Moldawien benötigen keine Beglaubigung. Diplome, die vor 2008 ausgestellt wurden (und Diplome, die nach 2008 nicht online geprüft werden können), werden von einem Echtheitszertifikat des Bildungsministeriums der Republik Moldau begleitet, das im Original vorgelegt wird.
  • Die Haager Apostille ist für Diplome aus Ländern erforderlich, die Vertragsparteien der Haager Apostille sind, ausgestellt von den zuständigen Behörden der Ausstellungsländer. Das Haager Apostille-Übereinkommen ist für die Diplome von Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern erforderlich.
  • In Ländern, die keine Vertragsparteien der Haager Apostille sind, ausgestellte Diplome werden von den zuständigen Behörden der ausstellenden Länder beglaubigt oder von einer Beglaubigungsbescheinigung begleitet;
  • Die Beglaubigung / Authentifizierung wird vom Außenministerium des Ausstellungslandes und der rumänischen Botschaft / des Konsulats im Ausstellungsland oder vom Außenministerium des Ausstellungslandes und die Botschaft / das Konsulat des Ausstellungslandes in Rumänien durchgeführt. Für Länder, in denen Rumänien keine diplomatische Vertretung hat, oder Länder, die keine diplomatischen Vertretungen in Rumänien haben, werden die Studienunterlagen vom Bildungsministerium und vom Außenministerium des ausstellenden Landes beglaubigt.
  • Die Befreiung von der Beglaubigung / Authentifizierung ist nach dem Recht eines internationalen Vertrags, zu dem Rumänien Vertragspartei ist, oder auf Gegenseitigkeit zulässig.

Studenten außerhalb der EU

Aufgrund von Zulassungsvoraussetzungen und Studienverfahren in Rumänien müssen Studierende aus Nicht-EU-Ländern, der EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Antragsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen der Universität vorlegen.

Die Universität gibt das Zulassungsschreiben aus, das vom Bildungsministerium genehmigt werden muss.

Die Anerkennung der Studien erfolgt bei Ankunft der Studenten in Rumänien durch Vorlage des Originaldokuments beim Bildungsministerium. Studierende aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz stellen folgende Dokumente vor:

  • das Eintragungsformular; PDF-Version – 2 Kopien;
  • eine beglaubigte Kopie des Abitursdiploms oder eines gleichwertigen Dokuments – für Lizenzstudien;
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses – für Doktoranden;
  • beglaubigte Kopie der akademischen Situation, übersetzt in Rumänisch, Englisch oder Französisch;
  • eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde;
  • eine ärztliche Bescheinigung, aus dem hervorgeht, dass der Kandidat keine ansteckenden Krankheiten oder andere mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare Krankheiten hat;
  • beglaubigte Passkopie;
  • Eine auf eigene Verantwortung des Antragstellers abgegebene Erklärung, in der es heißt, dass das Abitur (Baccalaureate-Diplom) es ihm ermöglicht, sich im Ausstellungsland für ein Bachelor-Studium zu bewerben.
  • Das Sprachzeugnis ist, außer für Bewerber in Ländern, in denen die Amtssprache die Sprache ist, die Unterrichtssprache. Bitte beachten Sie, dass dieses Zeugnis vor der Anmeldung nach bestandener Prüfung an der Universität erhältlich ist. Das Sprachzeugnis befreit Sie davon, den Sprachtest zu bestehen, bevor Sie mit dem Fremdsprachenstudium beginnen.
  • Zwei aktuelle Fotos;
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