Aufenthalt in Rumänien für Studien
Zunächst müssen Sie sich bei der Universität für Schiffsingenieurwesen von Constanta einschreiben, um zum Studium zugelassen zu werden.
Der nächste Schritt ist die Erlangung eines langfristigen Aufenthaltsvisums von den diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen Rumäniens. (Siehe ihre Liste).
Langfristiges Aufenthaltsvisum
Sie können ein langfristiges Aufenthaltsvisum für Studien als Student, Masterand, Doktorand erhalten.
Das Visum wird auch Ausländern gewährt, die auf der Grundlage der internationalen Dokumente, an denen Rumänien Vertragspartei ist, zum Studium zugelassen sind.
Weitere Informationen zum Erhalt eines Visums und einer Aufenthaltsgenehmigung finden Sie unter https://www.mae.ro/en/node/2035
Um ein langfristiges Aufenthaltsvisum zu erhalten, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
Als Student, Masterand oder Doktorand:
- Nachweis der Annahme zu den Studien des Ministeriums für nationale Bildung, aus denen hervorgeht, dass Sie an einer Vollzeitausbildung teilnehmen werden;
- Nachweis über die Zahlung der Studiengebühr für mindestens ein Studienjahr;
- Nachweis der Unterhaltsmittel in Höhe von mindestens dem monatlichen Mindestnettogehalt für den gesamten Visumzeitraum;
- Strafregisterzeugnis oder ein anderes Dokument mit demselben rechtlichen Wert;
- Krankenversicherung während der Gültigkeitsdauer des Visums;
Die Visumgebühr beträgt 120 Euro und wird in dem Staat, in dem Sie sich bewerben, gezahlt.
Neben dem internen Verfahren wird das langfristige Aufenthaltsvisum vom Nationalen Visumszentrum nur nach Erhaltung der Genehmigung der rumänischen Einwanderungsbehörde. Die rumänische Einwanderungsbehörde stellt diese Mitteilung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Anfrage aus.
Das langfristige Aufenthaltsvisum wird für eine Dauer von 90 Tagen mit einer oder mehreren Reisen erteilt.
Besonderheiten des Studienvisums
Ausländische Stipendiaten des rumänischen Staates sind nicht verpflichtet, die Unterhaltungsmittel oder die Zahlung der Studiengebühr nachzuweisen, und die rumänischen Stipendiaten sind nicht verpflichtet, die Unterhaltsmittel nachzuweisen.
Die Aufenthaltserlaubnis
Nach der Einreise in Rumänien benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Sie bestätigt Ihr Aufenthaltsrecht in Rumänien und Sie können sie von den Territorialformationen der rumänischen Einwanderungsbehörde in dem Bezirk, in dem Sie leben, erhalten. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, reichen Sie persönlich mindestens 30 Tage vor Ablauf der vom Visum genehmigten Aufenthaltserlaubnis (Ihr Foto wird auch genommen) eine Reihe von Dokumenten ein.
Für die Verlängerung des Aufenthaltsrechtes (das Erlangen der Aufenthaltserlaubnis) für Studien müssen Sie folgende Dokumenten einreichen:
Wenn Sie Student, Masterand oder ein Doktorand sind:
- Anfrage
- das Dokument des Grenzübergangs (Reisepass, Reisetitel usw.), im Original und in der Kopie;
- Studiumsannahmeurkunde – nur die erste Verlängerung des Aufenthaltsrechts wird beantragt;
- die von der Bildungsanstalt ausgestellte Bescheinigung;
- Nachweis der Unterhaltsmittel in Höhe von mindestens dem monatlichen Mindestnettogehalt für den gesamten Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis;
- Nachweis des legalen Besitzes des Wohnraums (Original und Kopie);
- ärztliche Bescheinigung;
- Gebühren.
Ausnahmesituationen für Ausländer, die in Rumänien studieren
Stipendiaten des rumänischen Staates sind von Konsulargebühren und Aufenthaltsgenehmigungen befreit und müssen ihre Existenzgrundlagen nicht nachweisen.
Rumänische Staatsbürger (sie haben einen Aszendenten, der rumänische Staatsbürgerschaft hatte oder hat) müssen nicht die Unterhaltungsmittel beweisen.
Ausländische Studierende, die das 26. Lebensjahr vollendet haben, benötigen eine Krankenversicherung für die Verlängerung des Aufenthaltsrechts gemäß Gesetz Nummer 95/2006 zur Gesundheitsreform.
Ausländern, die ihr Studium in der Anfangszeit nicht abgeschlossen haben, können eine weitere Verlängerung des Aufenthaltsrechts gewährt werden, um ihr Studium für höchstens ein Jahr zu beenden.
Fristen für die Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum der vorherigen Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Die Anfrage auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltsrechts wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Einreichung erledigt. In Fällen, in denen eine zusätzliche Überprüfung erforderlich ist, kann die Frist für die Beantwortung der Anfrage um bis zu 15 Tage verlängert werden.
Das zeitlich befristete Aufenthaltsrecht für Studien wird sukzessiv um ein Jahr verlängert. Die Aufenthaltserlaubnise für rumänische Staatsstipendien werden für einen Zeitraum gewährt, der der gesamten Studiendauer entspricht.
Das Aufenthaltsrecht kann bis zu 90 Tagen nach Abschluss des Studiums verlängert werden, um die schulische oder universitäre Situation abzuschließen und die Studienarbeiten zu genehmigen.
Änderung des Studienprofils
Sie können Ihr Studienprofil oder Ihre fachliche Spezialisierung ändern, wenn die Gesamtdauer für den ursprünglichen Studien nicht überschritten wird. Wenn die neue Option einen längeren Zeitraum erfordert, ist es erforderlich, ein neues Visum für einen längerfristigen Aufenthalt zu Studienzwecken zu erhalten.
Beschäftigung während des Studiums
Wenn Sie in Rumänien studieren und dafür eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie nur mit einem reduzierten Programm (4 Stunden pro Tag) arbeiten.
Dafür benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis.
Informieren Sie sich über die Bedingungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis.
Studenten aus der EU / studenti UE
Anerkennung von Studien für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Bürger und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie deren Familienangehörige, die in einem der oben genannten Länder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Zulassung zum postsekundären oder postgradualen Studium besitzen. Senden Sie Ihre Bewerbung an die Universität.
Zahlungsbeleg für die Bewertungsgebühr – 50 RON – Kopie.
Aus dem Ausland kann die Zahlung in Euro per Banküberweisung auf das untenstehende Konto erfolgen: